Das Arbeitsrecht regelt alle Bereiche, die das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer betreffen, darüber hinaus auch die Rechte und Pflichten der Betriebs- und der Tarifpartner, sowie besonderer Personengruppen, insbesondere:

Individualarbeitsrecht
- Abschluss, Inhalt und Änderung eines Arbeitsvertrages oder eines Berufsausbildungsvertrages
- rechtliche Auswirkungen einer Betriebsänderung auf Arbeitsverhältnisse ( z.B. bei Übertragung, Umwandlung oder Änderung des Betriebes oder Betriebsteils)
- Beendigung eines Arbeits- oder Berufsausbildungsverhältnisses , auch bei Betriebsänderungen oder -übergängen
- Kündigungsschutz
- Arbeitsschutz
- Schutz besonderer Personengruppen, wie z.B. behinderte oder gleichgestellte Menschen, Schwangere, Jugendliche
Kollektives Arbeitsrecht
- Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht
- Tarifvertragsrecht
- Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrechte